Rechtliche Hinweise

Copyright: ©2003 Razer Inc. Alle Rechte vorbehalten. kärna, das kärna-Logo, Razer, das Razer-Logo, Boomslang und das Boomslang-Logo sind jeweils Marken der Razer Inc. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Razer Inc. übernimmt keinerlei Verantwortung für eventuell in diesem Handbuch enthaltene Fehler. Änderungen vorbehalten.

Razer Inc. besitzt ggf. erteilte bzw. beantragte Patente, Marken, Urheberrechte und andere geistige und anderweitige Eigentumsrechte am Produkt und den in diesem Handbuch behandelten Themen. Soweit in einem schriftlichen Lizenzvertrag mit Razer Inc. nichts anderweitiges vereinbart wurde, wird Ihnen mit Übergabe dieses Handbuchs keinerlei Lizenzrecht an diesen Patenten, Marken, Urheberrechten oder anderen geistigen oder anderweitigen Eigentumsrechten gewährt.

Software-Lizenzvereinbarung
Razer Inc. ist ausschließlich unter der Maßgabe, daß Sie alle in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Bedingungen annehmen, bereit, Ihnen eine Lizenz an der enthaltenen Software zu gewähren. Diese Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person) und Razer Inc. Durch das Installieren, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Software erklären Sie sich an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden. Wenn Sie mit den Bedingungen der Vereinbarung nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren. In diesem Fall können Sie das Softwarepaket einschließlich aller anderen Bestandteile dieses Produkts originalverpackt gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises an den Händler zurückgeben.

Lizenzgewährung
Razer Inc. und ihre Zulieferer gewähren Ihnen hiermit eine nichtausschließliche Lizenz zur Nutzung genau einer Kopie des enthaltenen Softwareprogramms, das hiermit lizenziert, jedoch nicht verkauft wird (im folgenden "Software" genannt), auf genau einem Computer und ausschließlich zur Nutzung für das von Ihnen erworbene Razer Inc.-Produkt. Weitere Rechte werden nicht erteilt. Die Software gilt als genutzt, wenn sie in den permanenten oder temporären Speicher des Computers geladen wird. Darüber hinaus sind Sie berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken genau eine Kopie der Software anzulegen. Auf der Sicherungskopie müssen alle Copyright-Vermerke und alle weiteren Rechtshinweise vermerkt werden, mit denen die von Razer Inc. bereitgestellte Software beschriftet ist. Die Installation auf einen Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Netzverteilung der Software ist nur dann zulässig, wenn Sie für jeden Computer im Netzwerk, an den die Software verteilt wird, ein eigenes Softwarepaket oder eine entsprechende eigene Lizenz erworben haben. Ohne den Kauf der entsprechenden Menge an Softwarepakete oder Lizenzen ist die gleichzeitige Nutzung derselben auf mehreren Computern nicht zulässig.

Einschränkungen
Das Eigentum an der Software liegt bei Razer Inc. und ihren Zulieferern. Sie sind nicht befugt, die lizenzierte Software zu dekompilieren, disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu verändern, soweit dies nicht kraft Gesetz ausdrücklich gestattet ist. Soweit oben nichts anderweitiges festgelegt ist, sind Sie nicht berechtigt, die Software über ein Netzwerk, Telefon oder auf andere Weise elektronisch zu übertragen. Eine Übertragung der Software ist nur statthaft, wenn das zugehörige Razer Inc.-Produkt dauerhaft übertragen wird, die Übertragung alle Software-Updates einschließt, Sie keine Kopie der Software behalten und sich der Empfänger von Produkt und Software mit sämtlichen Bedingungen einverstanden erklärt. Bei einem Bruch von Bestimmungen dieses Vertrages erlöschen alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software automatisch. In diesem Fall müssen Sie die Software an Razer Inc. zurückgeben oder alle vorhandenen Exemplare und Kopien der Software vernichten.

Haftungsbeschränkung
Die in dieser Lizenzvereinbarung festgelegten Gewährleistungsrechte ersetzen alle anderen Garantien und Gewährleistungen; entsprechend wird Ihr Rechtsbehelf für Gewährleistungsbruch auf den oben vereinbarten Rechtsbehelf beschränkt. Razer Inc. schließt ausdrücklich alle weiteren Gewährleistungen in dem rechtlich zulässigem Höchstmaße aus; dies gilt insbesondere für die konkludente Gewährleistung der Marktfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter hinsichtlich Dokumentation, Software und Hardware. Kein Razer Inc.-Händler, Razer Inc.-Vertreter oder Mitarbeiter von Razer Inc. ist berechtigt, die Gewährleistung zu verändern, zu erweitern oder zu ergänzen, oder Produkte und Dienstleistungen, entgangene Gewinne, Daten- oder Informationsverluste oder anderweitige konkrete besondere oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder beiläufig eintretende Schäden zu ersetzen, die sich in irgendeiner Weise auf den Verkauf, die Nutzung oder die Unfähigkeit zur Nutzung von Produkten oder von Software zurückführen lassen, die der in dieser Vereinbarung dargelegten Gewährleistung unterliegen. In keinem Fall haften Razer Inc. oder ihre Zulieferer für konkret besondere, beiläufig eintretende, indirekte oder Folgeschäden jedweder Art.

Beschaffungskosten für Produkte oder Dienstleistungen
Razer Inc. und ihre Zulieferer übernehmen keinerlei Haftung für Beschaffungskosten, soweit sie nicht auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden; in keinem Falle haften Razer Inc. oder ihre Zulieferer für Beschaffungskosten, die über den tatsächlich entrichteten Kaufpreis für die Produkte hinausgehen, die der betreffenden Gewährleistung unterliegen.

Da in bestimmten Ländern eine Einschränkung der konkludenten Gewährleistung oder der Haftung für beiläufig eintretende Schäden, Folgeschäden, konkret besondere oder indirekte Schäden nicht zulässig ist, gelten obige Beschränkungen möglicherweise nicht immer. Obige Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden, soweit das einschlägige Recht eine Haftung vorschreibt.

Eingeschränkte Rechte für Angehörige von Regierungsbehörden
Diese Software wird Behörden der USA nur mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Behörden der USA unterliegt den in 48 C.F.R. 2.101 (in der Fassung vom Oktober 1995) dargelegten Einschränkungen, die "Commercial Computer Software" (kommerzielle Computersoftware) und "Commercial Computer Software Documentation" (Dokumentation zu kommerzieller Software) gemäß der aus 48C.F.R. 12.212 (in der Fassung vom September 1995) und der FAR-Ziffern 52-227-14 und 52-227-19 r DFARS Ziffer 52-227-7013 ©(1) (ii) sowie den jeweils nachfolgenden Regelungen hervorgehenden Definition betreffen. Entsprechend 48 C.F.R. 12.512 und 48 C.F.R. 227-7202-1 bis 27-7204-4 (in der Fassung vom Juni 1995) sowie der jeweils geltenden Nachfolgeregelungen wird diese Software Behörden der USA zu den in dieser Lizenzvereinbarung dargelegten Bedingungen bereitgestellt. Zulieferer / Hersteller ist:

Razer Inc.

FCC-Konformitätserklärung
Dieses Gerät entspricht nachweislich den Grenzwerten für digitale Einrichtungen der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Vorschriften. Diese Grenzwerte dienen dem angemessenen Schutz gegen Störbeeinflussung bei Installation im Wohnbereich. Durch dieses Gerät wird hochfrequente Energie erzeugt, genutzt und unter Umständen abgestrahlt, und es kann daher bei nicht vorschriftsgemäßer Installation und Nutzung Funkstörungen verursachen. Eine Garantie dafür, daß entsprechende Störungen am konkreten Installationsort ausgeschlossen sind, kann nicht abgegeben werden. Verursacht das Gerät Störungen des Radio- oder Fernsehempfangs (was sich durch Ein- und Ausschalten des Geräts feststellen läßt), so können Sie versuchen, die Störung auf folgende Weise zu beseitigen:

Andere Ausrichtung der Empfangsantenne oder Standortänderung.
Vergrößerung des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
Anschluß des Geräts an eine Steckdose in einem anderen Stromkreis als dem des Empfängers.
Wenden Sie sich an Ihren Händler oder einen erfahrenen Rundfunk-/Fernsehtechniker, um Hilfe zu erhalten.

Konformitätserklärung für Kanada
Diese digitale Einrichtung der Klasse B entspricht der
kanadischen Norm ICES-003.
Cet appareil numerique de la classe B est conforme a la norme NMB-003 du Canada.